Steuergestaltung
auf der Ebene der Kapitalanlage
Nicht nur bei vorhandenen größeren Vermögen, sondern auch beim Vermögensaufbau kann der Wunsch einer von Beginn an steueroptimierten Anlageauswahl von Relevanz sein. Nicht nur die Auswahl des geeigneten Instruments, sondern auch das steueroptimierte Sparen an sich muss also ein Ziel bei der Geldanlage sein. Viele Anleger interessieren sich daher ganz besonders für steuerfreie Geldanlagen.
Steuergestaltung
bei größeren Vermögen und beim Vermögensaufbau
Grundsätzlich werden bei allen Arten der Geldanlagen nur die Gewinne besteuert
und das mit der Kapitalertragssteuer / Abgeltungssteuer (25% des Gewinns), Solidaritätszuschlag (5,5% auf den Ertragsanteil), zusätzlich ggfls. noch Kirchensteuer. Pro Person, also auch schon für Säuglinge, gilt grundsätzlich der Sparerpauschbetrag (801 Euro pro Jahr – bekannt unter dem Begriff „Freistellungsauftrag“ oder „Sparerpauschbetrag“), bis zu dessen Höhe keine Steuern abgeführt werden müssen.
Wir beraten in allen Instrumenten der Kapitalanlage
und stellen die verschiedenen Möglichkeiten zur (auch steuerfreien) Geldanlage vor, zeigen Ihnen auch Anlageformen, mit denen Sie eine nachgelagerte Besteuerung, also sozusagen eine Steuerstundung, erreichen können sowie Kapitalanlagen, deren Konzeption von vornherein aufs Steuern sparen ausgerichtet ist. Schwerpunkt der Beratungsleistung ist das Aufzeigen von Vor- und Nachteilen aber insbesondere die Präsentation und Vorstellung der individuell in der jeweiligen Lebens-, Finanz- und Vermögenssituation bestgeeigneten Anlagekombination.
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