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Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung ist sinnvoll, wenn der Erblasser befürchten muss, dass seine Erben sich im Erbfall nicht einigen können und die von ihm angeordnete Nachlassverteilung nicht reibungslos funktionieren wird – etwa, weil eine Vielzahl von Vermächtnissen und Auflagen im Testament vorgesehen sind.

Auch in den Fällen, in denen einzelne Erben nicht die zur Verwaltung eines größeren Vermögens (häufig in Fällen der Unternehmensnachfolge) erforderliche Sachkenntnis besitzen, ist dringend zur Anordnung der Testamentsvollstreckung zu raten. Ganz üblich ist eine Testamentsvollstreckung übrigens bei Vorhandensein von Minderjährigen als Erben.

Testamentsvollstreckung

ein wichtiges Instrument der Nachfolgegestaltung

Kompetente Testamentsvollstrecker schützen Vermögen und verhindern Streit

Ein Hauptgrund für die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers ist der Wunsch des Erblassers, dass sein letzter Wille auch tatsächlich umgesetzt wird. Insbesondere wenn mehrere Erben eine sog. Erbengemeinschaft bilden, bewahrt der Testamentsvollstrecker den Nachlass vor einer drohenden Zerschlagung, die regelmäßig zulasten aller Beteiligten geht – insbesondere nicht im Sinne des Erblassers. Eine Testamentsvollstreckung kommt insbesondere auch dann in Betracht, wenn der Erblasser den Erben nicht zutraut, den Erbfall in seinem Sinne abzuwickeln und/oder den Nachlass zu verwalten, weil sie z.B. unerfahren, zu zerstritten oder auch nur minderjährig sind. Auch ein drohender Zugriff ungeliebter Dritter wie Gläubiger, Sozialbehörden oder Ex-Gatten auf das Vermögen macht eine Testamentsvollstreckung erforderlich.

Die Testamentsvollstreckung ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit

die ein Vertrauensverhältnis, soziale Kompetenz und berufliche Qualifikation und (Lebens-)Erfahrung erfordert. Fachlich sind gute Kenntnisse oder juristische Begleitung im Erbrecht und ggfls. im Steuerrecht unabdingbar. Im Rahmen einer Unternehmensnachfolge sind zudem unternehmerisches Denken und Know-How im Wirtschaftsrecht gefragt.

Außerdem sollte ein guter Vollstrecker von der Persönlichkeit geeignet sein, einen Erbfall souverän abzuwickeln. Dazu gehört auch, die Interessen der Beteiligten zu erkennen und durchzusetzen. Insbesondere bei einem Erbstreit kommt dem Testamentsvollstrecker die zentrale Rolle zu, bei der insbesondere auch mediatorische Qualitäten gefordert sein können.

Langjährige Praxis in der Testamentsvollstreckung und Abwicklungsmediation

Wir begleiten Sie bedarfsgerecht hin zu einer Lösung, die – auch unter der Maßgabe der Vertraulichkeit – den Erblasser in den Zustand der Sicherheit bringen, nicht nur „rechtzeitig alles geregelt“, sondern auch zuverlässig umgesetzt zu haben.

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