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Versicherungsanalysen

Optimierungsbedarf besteht in mehr als der Hälfte vorgelegten Verträge, im Falle, dass Versicherungsprodukte (Kapitallebens- oder Rentenversicherungen, Fondspolicen) als Instrument der Kapitalanlage gewählt wurden! Das Null- und Niedrigzinsumfeld seit den späten 2018er Jahren hat in fast allen Fällen die Ertragsprognoserechnungen im Umfeld des Abschlusses der Versicherung zunichte gemacht.

Überall dort, wo diese Produkte in der betrieblichen Altersvorsorge als Pensionszusage-Instrument eingesetzt wurden, sind nicht nur die Auswirkungen für den Pensionsempfänger, sondern vor allem auch für den zusagenden Betrieb aufgrund des sog. Bilanzsprungrisikos sogar existenziell. Dramatisch: in fast allen unseren Fällen sind trotz der jährlichen, bilanziellen Erfassung auch die Steuerberater damit vollkommen überfordert.

Oft sind Steuerberater überfordert

Insbesondere Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen beim Vertragswerk seit 2010 sind verantwortlich, dass diese Produkte als Instrument der Kapitalanlage keinesfalls mehr als sicher zu bezeichnen: Gerade §314 VAG zeigt auf, wie notwendig eine qualifizierte Analyse bestehender Lebensversicherungen ist, sofern – wie in sehr vielen Fällen- gerade dieses Instrument ein Schwerpunkt der Altersvorsorge ist.

Vonseiten der Vermittlerschar (gleichgültig ob Banken, Versicherungsvertreter oder insbesondere die Strukturvertriebe) kann eine objektive Beratung oder Begleitung nicht erwartet werden: zu attraktiv ist die Provision für den Verkauf der Produkte und zu stark ist auch die politische Lobby – nicht umsonst hat gerade Vater Staat ein erhebliches Interesse, seine „sicheren“ Staatsanleihen, die den absoluten Schwerpunkt bei der Veranlagung der Versichertengelder darstellen, zu verkaufen.

Auch aus der Sicht der Anbieter ist das Geschäft längst ein Risiko, das sie gerne loswerden wollen. Einige Versicherer haben diese Produkte zur Wahrung eigener Solvenzquoten schon zu sog. „Abwicklungsgesellschaften“ übertragen.

Die Überprüfung und Überwachung bestehender, kapitalbildender Versicherungsprodukte ist trotz der jährlich vonseiten der Gesellschaften im Rahmen der (Rückkaufs-)Wertmitteilungen gelieferten Daten nicht trivial. Gerade individuell notwendige Komponenten wie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung als Kombination mit der Kapitalanlage sind oftmals echte Renditekiller und machen diese Produkte als Altersversorgungsinstrument unsinnig.

Unsere Aufgabe besteht in der kaufmännisch / mathematischen

Plausibilitätsprüfung bestehender Verträge

aus der sich eine Ableitung ergibt, die eine klare Entscheidung ermöglicht, ob eine Fortzahlung, Beitragsreduzierung, Beitragsbefreiung, ein Verkauf der Police oder eine Kündigung anzuraten ist. Dabei bleiben andere Vermögensbildungsmaßnahmen natürlich nicht unberücksichtigt, sodass eine klare Aussage zum „Risikomix“ der Altersvorsorge getroffen werden kann.

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